Bürgerentscheid Stenkhoffbad: „Bürgerfeindliches ‚Bottroper Landrecht‘“

Die Linke Kreisverband Bottrop

„Das ‚Bottroper Landrecht‘ zum Bürgerentscheid zielt offen-sichtlich in jeder Hinsicht darauf ab, die Bürger von der Wahlurne fernzuhalten“, beklagt LINKEN-Kreissprecher Günter Blocks.

„Das ‚Bottroper Landrecht‘ zum Bürgerentscheid zielt offensichtlich in jeder Hinsicht darauf ab, die Bürger von der Wahlurne fernzuhalten“, beklagt LINKEN-Kreissprecher Günter Blocks.

Im Einzelnen wirft Blocks der SPD-dominierten Stadtverwaltung Folgendes vor:

1.  Die „Abstimmungsbenachrichtigung“ ist den Wahlberechtigten in neutralem Umschlag ohne Stadtwappen oder sonstiger Kennzeichnung und dann auch noch per Infopost zugestellt worden:
Beides legt den Empfängern nahe: „Das ist ja doch nur Werbung – weg damit in den Papierkorb.“

2.  Für Infopost gibt es seitens der Post keinerlei Laufzeitgarantie: Die gesetzlich festgelegten Fristen für Wahl-Benachrichtigungen werden deshalb in vielen Fällen nicht eingehalten werden. In manchen Fällen könnte die Benachrichtigung sogar erst nach dem Abstimmungs-Ende ankommen.

3.  Stimmrecht gibt es gewissermaßen nur gegen Bares:
Während man sonst am Wahltag seine Wahlkarte vorzeigt, muss diesmal die passende Briefmarke und ein Briefumschlag (im Zeitalter der E-Mail!) im Haus sein: Weder liegt eine Anforderungspostkarte noch ein Antwortumschlag bei.

4.  Manche Formulierungen im Schreiben der Stadt Bottrop sind grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich irreführend. Das gilt vor allem für die Aussage:
„Abstimmungsbenachrichtigung für den Bürgerentscheid am Sonntag, dem 09. Juni 2013“:
Es gibt aber gar keinen Abstimmungstag 09. Juni!
Wer seinen Wahlbrief nicht spätestens am 07. Juni eingeworfen oder im Rathaus abgegeben hat, dessen Stimme landet im Müll!

5.  Geradezu „hübsch“ ist auch die Formulierung:
„Stimmscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben und absenden, wenn Sie an der Abstimmung teilnehmen möchten.“
Hier fehlt nur noch die Ergänzung: „Aber sooo viel Aufwand wollen Sie sich und uns doch sicher nicht machen!“

Die Bottroper LINKE fordert deshalb dazu auf: „Zeigen Sie dem bürgerfeindlichen ‚Bottroper Landrecht‘ die Rote Karte! Auch dazu können Sie die Ausübung Ihres Wahlrechts nutzen!“