LINKE einig mit ver.di gegen Sonntagsöffnungen

DIE LINKE. im Rat der Stadt Bottrop

Große Übereinstimmungen mit der Gewerkschaft ver.di stellte die Bottroper LINKE bei der Beratung der vorliegenden Vorschläge der Verwaltung in Sachen Sonntagsöffnung fest: „Wir teilen die Einschätzung von ver.di. Die geplanten Sonntagsöffnungen sind politisch abzulehnen. Sie stellen eine durch nichts gerechtfertigte Belastung der Beschäftigten und ihrer Familien dar. Darüber hinaus steht der zusätzliche Sonntagsöffnungstermin in Kirchhellen aus unserer Sicht auf juristisch äußerst wackeligen Beinen. Auch hier teilen wir die Bedenken der Kolleginnen und Kollegen von ver.di“,

betont Niels Holger Schmidt, Sprecher der LINKEN im Rat der Stadt.

In dieser Woche hatten sich Mandatsträger und Kreisvorstand der Bottroper LINKEN mit dem zuständigen ver.di-Sekretär Michael Sievers
zu einer Beratung des Themas getroffen. Dabei hatte Sievers deutlich gemacht, dass ver.di als Vertretung der Beschäftigten des
Einzelhandels die geplanten Sonntagsöffnungen ablehnt und erhebliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit hat.

Sievers bemängelte etwa das Fehlen einer nachvollziehbaren Besucherprognose insbesondere für die zusätzlich geplante
Sonntagsöffnung in Kirchhellen beim sog. „Kirchhellener Dorffest“.

Dieses Vorgehen hält DIE LINKE ebenfalls für nicht zulässig: „Wir teilen die Einschätzung der Gewerkschaft. Nach dem was uns bisher
bekannt ist, ist es keineswegs sicher, dass die Veranstaltung die Anforderungen des Gesetzgebers und der zuständigen Gerichte erfüllt,“
sagt Christoph Ferdinand, für die LINKE zuständig für die Stadtteile Kirchhellen und Grafenwald.

Daneben wies ver.di-Vertreter Sievers darauf hin, dass die Rechtsunsicherheit bezüglich weiterer Sonntagsöffnungen durch die
jüngste Gesetzesänderung der schwarz-gelben Landtagsmehrheit eher noch vergrößert werde. Der Versuch, den Sonntagsschutz im Grundgesetz durch
ein einfaches Landesgesetz zu umgehen, sei zum Scheitern verurteilt. Die geltende Rechtsprechung habe mit Bezug auf die Schutzregelungen
des Grundgesetzes für Sonn- und Feiertage ein Abweichen von der Arbeitsruhe an diesem Tag ohne triftige Anlässe ausdrücklich untersagt.

„DIE LINKE teilt mit ver.di auch die Kritik an der massiven Ausweitung der Sonntagsöffnungen durch das neue Landesgesetz“, so
LINKEN-Kreisvorsitzende Günter Blocks.

DIE LINKE begrüßt, dass die Verwaltung das Genehmigungsverfahren für die Sonntagsöffnungen nun noch einmal neu aufrollen will. „Alles
andere wäre völlig indiskutabel, da die Beratung über die Sonntagsöffnungen etwa in den Bezirksvertretungen noch nach dem alten
Ladenöffnungsgesetz erfolgt sind. Der Rat kann keinesfalls auf einer anderen Grundlage als die Vorberatungen entscheiden“, betont Schmidt.

Die von der LINKEN beantragte Akteneinsicht in die Unterlagen der Verfahren zur Genehmigung der Sonntagsöffnungen soll nun kommenden
Montag erfolgen.

Kritik übt DIE LINKE an dem Umstand, dass im Stadtgebiet bereits Sonntagsöffnungen – etwa am 6. Mai – beworben werden, die noch nicht
genehmigt sind. „Das ist eine arrogante Anmaßung der Verantwortlichen, die offenbar meinen, der Entscheidung des Rates vorgreifen zu können“,
so Blocks.