LINKE will Beauftragte für „Gute Arbeit“ bei der Stadt

Die Pläne der Verwaltung im Hinblick auf die Gewerbeansiedlungen am Kraneburger Feld nimmt DIE LINKE zum Anlass, die Frage der Qualität der anzusiedelnden Arbeitsplätze in den Fokus zu rücken und die Einführung eines Beauftragten für „Gute Arbeit“ in der Verwaltung zu verlangen:

„Die durch die Wirtschaftsförderung propagierte Ansiedlung von Logistik-Unternehmen auf dem Kraneburger Feld ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll. Offensichtlich mangelt es der Verwaltung weiterhin an einem ausreichenden Fokus auf die Qualität der anzusiedelnden Arbeitsplätze“, kritisiert Niels Holger Schmidt, Sprecher der LINKEN im Rat der Stadt. Das hatte DIE LINKE in der Vergangenheit wiederholt ebenso kritisiert, wie die fehlenden Kenntnisse der Wirtschaftsförderung zur Tarifsituation und Struktur der Beschäftigung, also Zahl der Arbeitsplätze in Verbindung mit dem tatsächlichen Stundenvolumen. „Die Frage der Qualität der Arbeit ist ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidung über die Vergabe städtischer Grundstücke an Investoren. Solche Entscheidungen haben langfristige und durch die Kommune kaum mehr korrigierbare Auswirkungen auf die

Wirtschafts- und Einkommensentwicklung in Bottrop“, sagt Schmidt. Dies gelte umso mehr, als Gewerbeflächen aktuell in Bottrop extrem knapp seien. Nun neben den – auch durch niedrige Löhne gekennzeichneten Branchen Freizeit- und Gesundheitswirtschaft – den Logistiksektor auszubauen, der ebenfalls ein niedriges Tarifniveau und hohen Flächenverbrauch aufweist, sei nicht nachvollziehbar, so Schmidt.

Daneben verweist DIE LINKE als Grund für die neue Stelle darauf, dass es in der Vergangenheit Fälle gab, in denen es konkrete Hinweise gab, nach denen städtische Vertragspartner die rechtlichen Regeln für ihre Beschäftigten nicht eingehalten haben, ohne dass die Verwaltung sich in der Lage sah, Abhilfe zu schaffen.

Auch in der Verwaltung selber sehen die LINKEN in den zurückliegenden Jahren Verstöße gegen das Prinzip „Gute Arbeit“, etwa die faktische Tarifumgehung durch den Einsatz privater Putzfirmen.

 

„Deshalb wollen wir die Verwaltung künftig personell in die Lage versetzen, in den genannten Bereichen ihre Arbeitsergebnisse zu optimieren“, sagt Schmidt.

Arbeitsschwerpunkte der Stelle sollen etwa die Überprüfung von Ausschreibungen im Hinblick auf Arbeitsbedingungen und Kontrolle der Einhaltung dieser Standards, sowie Zuarbeiten für die Verankerung des Grundsatzes „Gute Arbeit“ in der städtischen Personalplanung sein.

Ferner ist auch die Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, Sozialverbänden und Jobcenter AfB sowie Arbeitgebern für mehr Tarifbindung in Bottroper Unternehmen angestrebt. Schließlich soll das Amt für Wirtschaftsförderung bei der Überprüfung tariflicher Standards und der Beschäftigungsstruktur bei Ansiedlungen unterstützt werden. „Es gibt im rot-rot-grün regierten Berlin auf der kommunalen Ebene bereits solche Beauftragte. Daran sollten wir uns ein Beispiel nehmen“, sagt Schmidt und fordert die SPD zur Zustimmung auf.

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Der Antrag im Volltext:

DIE LINKE im Rat der Stadt beantragt die Schaffung der Stelle eines Beauftragten/einer Beauftragten für gute Arbeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Begründung:

Die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen und tarifgebundenen Arbeitsplätzen bleibt eine Querschnittaufgabe der Politik auf allen Ebenen.

In den zurückliegenden Jahren gab es aber u.a. bei Ansiedlung von Unternehmen, um die sich die städtische Wirtschaftsförderung regelmäßig bemüht, bei der Entscheidung in den Gremien über die Vergabe i.d.R. keine belastbaren Erkenntnisse über die Tarifsituation und die tatsächliche Struktur der Beschäftigung (Zahl der der Arbeitsplätze i.V. mit dem tatsächlichen Stundenvolumen, handelt es sich um geringfügige bzw. nicht existenzsichernde Arbeitsplätze?). Die Frage der Qualität der Arbeit ist aber ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidung über die Vergabe städtischer Grundstücke an Investoren, da diese Entscheidungen sehr langfristige und durch die Kommune kaum mehr korrigierbare Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Einkommensentwicklung in Bottrop haben. Dies gilt umso mehr, als Gewerbeflächen aktuell in Bottrop extrem knapp sind.

Daneben gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen es konkrete Hinweise darauf gab, dass Auftragnehmer städtischer Aufträge nicht in jedem Fall die Regeln des Regelungen des TVGG NRW eingehalten haben, die Verwaltung sich allerdings nicht in der Lage sah, dies zu klären und ggf. die für die Verfolgung solcher Vergehen zuständigen Behörden mit der Frage zu befassen.

Auch in der Verwaltung selber gab es in den zurückliegenden Jahren immer wieder Verhaltensweisen, die dem Prinzip „Gute Arbeit“ zuwiderliefen, die aber der formalen Einwirkung durch den Personalrat aber entzogen waren (z.B. faktische Tarifumgehung durch den Einsatz von Drittfirmen im Bereich Gebäudereinigung und der Umgang mit Befristungen und Teilzeitarbeit.)

Aus den genannten Gründen ist es geboten, die Verwaltung künftig auch personell in die Lage zu versetzen, in den genannten Bereichen ihre Arbeitsergebnisse zu optimieren. So begrenzt die Einflussmöglichkeiten kommunal auch sein mögen, ergeben sich aus einer solchen Stelle neue Möglichkeiten. In der Stellenbeschreibung sind unter anderem folgende Arbeitsschwerpunkte zu verankern:

- Überprüfung von Ausschreibungen auf die entsprechende Einhaltung der Regelungen des TVGG NRW in Hinblick auf die Situation der Beschäftigten des potentiellen Auftragsnehmers.

- Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung dieser Standards während der Vertragsdauer in Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen Stellen.

- Mit- und Zuarbeit für die Verankerung des Grundsatzes „Gute Arbeit“ in einem nachhaltigen Personalkonzept der Verwaltung

- Zusammenarbeit mit AfB, Gewerkschaften, Sozialverbänden und möglichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern mit dem Ziel, weitere tarifgebundene und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Bottrop zu schaffen und bei bestehenden Arbeitsplätzen die Tarifbindungsquote zu erhöhen

- Unterstützung des Amtes für Wirtschaftsförderung bei der Überprüfung tariflicher Standards und der tariflichen Situation sowie der vorgesehenen Zahl von Arbeitsplätzen i.V. mit dem tatsächlichen Stundenvolumen und Beschäftigungsstruktur bei Unternehmen, deren Ansiedlung in Bottrop ins Auge gefasst wird.

Im Land Berlin gibt es auf der kommunalen (d.h. dort bezirklichen) Ebene bereits solche Beauftragte.