Anträge zu TOP 2 (mündlicher Bericht zur aktuellen Corona-Situation) der Ratssitzung a. 24.11.2020

DIE LINKE im Rat der Stadt Bottrop

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Namen der LINKEN im Rat der Stadt übersende ich Ihnen folgende Anträge zu Tagesordnungspunkt 2 (mündlicher Bericht zur aktuellen Corona-Situation) des Ratssitzung am 24.11.2020

I) Der Rat möge beschließen:

a) Die Stadt bemüht sich bei den zuständigen Stellen von Land und Bund
um Förderung für möglichst viele Luftreinigungsgeräte für
Klassenzimmer in Bottroper Schulen. Für sich darüber hinaus
erstreckenden Bedarf kommt die Stadt selbst auf.
Die Verwaltung wird beauftragt bei den Schulen in Bottrop kurzfristig
eine entsprechende Erhebung durchzuführen.

b) Der Krisenstab wird gebeten, möglichst schnell ein Konzept zum
zeitlich gestaffelten Schulbeginn zu erarbeiten und umzusetzen, um die
Aufkommen von Schülerinnen und Schülern unter anderem in den Bussen
zugunsten des Infektionsschutzes zu entzerren.
Dazu kann das Modell der Stadt Herne als Grundlage herangezogen werden.

c) Im Falle einer/s positiv Getesteten in einer Klasse oder einem Kurs
wird allen dort unterrichtenden Lehrkräften und allen Schüler/innen
der Klasse/des Kurses ein Test angeboten anstelle ausschließlich der
Sitznachbarn.

d) Der Oberbürgermeister drückt gegenüber der Landesregierung deutlich
den Wunsch aus, ein Modell geteilter Klassen gemäß den Empfehlungen
des Robert-Koch-Institutes für Bottroper Schulen anzuwenden und drängt
auf die Möglichkeit zur Umsetzung. Der Oberbürgermeister wird gebeten,
dazu mit den nachbarstädten Absprachen über ein gemeinsames Vorgehen
gegenüber der Landesregierung zu treffen.

e) Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Vorbereitungen zur
Durchführung von regelmäßigen Tests (mindest. 2x in der Woche) auf die
Infektiosität mit Kindern und Beschäftigten in Bildungseinrichtungen
mittels sog. Corona-Schnelltest zu treffen. Diese werden kostenlos
und freiwillig angeboten. Die Kosten dafür werden beim Land geltend
gemacht.


Begründung:

Rund 10.000 Schülerinnen und Schüler in Bottrop haben jeden Tag
Unterricht. Dort sitzen sie in geschlossenen Räumen mit oft mehr als
30 Personen, auf dem Weg dahin ist morgens in den Bussen nicht
annähernd ein Mindestabstand einzuhalten. Während sie sich dieser
Gefahr aussetzen müssen, sollen sie sich im Privaten nur noch mit
einer einzigen Person treffen dürfen. Das kann niemand mehr
nachvollziehen. Schülerinnen und Schüler müssen auf allen Ebenen
geschützt werden. Zum entzerrten Unterrichtsbeginn gibt es bereits ein
funktionierendes Modell, welches die Stadt Herne anwendet.
Auch geteilte Klassen würden mehr Schutz bieten. Ein entsprechendes
Konzept der Stadt Solingen hat die Landesregierung untersagt. Hier
muss mit Nachdruck dafür geworben werden, den aus den
wissenschaftlichen Erkenntnissen entnommenen Vorschlägen des RKI für
Maßnahmen an Schulen endlich zu entsprechen.
Im Winter kann nicht verantwortet werden, mehrmals in jeder Stunde
Stoß zu lüften. Daher sollte möglichst jeder Klassenraum mit einem
wirksamen Luftreiniger ausgestattet werden.
Den Schülern den notwendigen Schutz zu verweigern ist über alle Maßen
fahrlässig und in Anbetracht der zahlreichen Zugeständnisse an die
Wirtschaft ein unanständiges Signal obendrein.
DIe Zahlen von Infizierten in Bildungseinrichtungen auch in Bottrop
sind in den zurückliegenden Wochen erheblich gewachsen. Darüber hinaus
haben jüngste Studien in München gezeigt, dass es auch in
Bildungseinrichtungen eine erhebliche Zahl nicht erkannter Infektionen
gibt, die aber wiederum zur Verbreitung des Virus in den Einrichtungen
in den Familien der Kinder beitragen.
Um eine neuerliche Schulschließung zu vermeiden sind daher
schnellstmöglich Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens
zwingend erforderlich. Da fehlenden Vorsichtsmaßnahmen der
Landesregierung müssen daher angesichts einer Inzidenz in Bottrop von
weit über 200 Fällen je 100.000 Einwohnern in Bottrop durch eigene
lokale Maßnahmen substituiert werden.


II) In der Pandemie einen langen Atem behalten - Bewegungs- und
Sportmöglichkeiten unter freiem Himmel schaffen

Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich einen Plan für den
Wiederaufbau der Sportgelegenheiten des "Trimm-Dich-Pfades" im Bereich
Bischofssondern vorzulegen und die Umsetzung vorzubereiten.
Die Pläne sollen bereits in der Beratung des Betriebsausschusses des
Bottroper Sport- und Bäderbetriebs am 13. Januar 2021 vorgestellt und
diskutiert werden. Die Anlagen sollen bis März 2021 betriebsbereit
sein.

Begründung:
Angesichts der aktuellen Infektionszahlen ist davon auszugehen, die
noch längere Zeit in Innenräumen keine oder nur sehr eingeschränkt
sportliche Betätigung möglich sein wird.
Daher sollte die Stadt unter freiem Himmel Alternativen schaffen,
damit Menschen sich in ihrer Freizeit sicher körperlich betätigen
können. Dazu bietet ein runderneuerter Bewegungsparcours nach Art des
früheren Trimm-Dich-Pfades im Bereich Bischofssondern Gelegenheit.
Deshalb ist es - auch über die Zeit der Pandemie hinaus - angezeigt,
ein entsprechendes Angebot zu schaffen.


III) ) Infektionsschutz ist wichtiger Umsatz - Keine Sonntagsöffnungen
im Einzelhandel in der Weihnachtszeit

Der Rat bittet den Oberbürgermeister und den Krisenstab, die vom
Land NRW in der jüngsten Fassung der Corona-Schutzverordnung für alle
Sonntagen zwischen dem 29. November 2020 und dem 3. Januar 2021
erteilte Erlaubnis zur Öffnung von Einzelhandelsgeschäften durch eine
eigene Verfügung für das Gebiet der Stadt Bottrop außer Kraft zu
setzen. Angesichts einer Inzidenz von weiterhin weit über 200 Neuinfektionen je
100.000 Einwohner ist es aus Gründen des Infektionsschutzes nicht zu
verantworten, Anlässe für Menschenansammlung zu bieten, die angesichts
der Verbreitung des Corona-Virus in Bottrop unvermeidlich neue
Infektionen nach sich ziehen. Die Stadt Bottrop als zuständige Behörde
ist deshalb aufgefordert, über die Landesverordnung hinausgehende
Regelungen zum Schutz der Bevölkerung in Bottrop vor Infektionen zu
treffen.

Begründung:

Anders als vom Leiter des Krisenstabes erhofft, gibt es bisher keinen
Beschluss des OVG Münster gegen die von der Landesregierung ab Ende
November bis Anfang Januar geplanten verkaufsoffenen Sonntage auch in
Bottrop. Diese Pläne sind angesichts der aktuellen Infektionslage in
unserer Stadt weiterhin unverantwortlich. Das Vorhaben der
Landesregierung untergräbt die Bemühungen, Kontakte
zwischen Menschen, und so auch die Ausbreitung des tödlichen
Corona-Virus, zu verringern. Die Schaffung zusätzlicher Anlässe für
Menschenansammlungen bewirkt genau das Gegenteil: Mehr Kontakte, mehr
Infizierte, mehr Schwerkranke auch in Bottrop.
Die Pläne sind angesichts der jüngsten Maßnahmen des Krisenstabes,
sogar die Halden Haniel und Beckstraße zur Vermeidung von
Menschenansammlungen zu schließen, in keiner Weise nachvollziehbar und
auch den Menschen in Bottrop nicht zu vermitteln.
Da noch immer keine Entscheidung des OVG Münster zur Klage der
Gewerkschaft ver.di gegen die Pläne der Landesregierung vorliegt, und
der erste verkaufsoffene Sonntag bereits am kommenden Wochenende
(29.11.) stattfinden soll, sind nun kurzfristig Maßnahmen des
Bottroper Krisenstabes zum Schutz der Menschen in Bottrop vor
lebensgefährlichen Infektionen mit dem Corona-Virus erforderlich. Zur
weiteren rechtlichen Begründung verweisen wir auf unseren Antrag zur
vorhergehenden Ratssitzung.

Zur Einbringung wird jeweils das Wort gewünscht.