Pressemitteilung: zu Kindeswohlgefährdung durch Bürgergeldreform
Die Koalition unter Kanzler Friedrich Merz hat im Dezember eine Reform des Bürgergeldes beschlossen, das künftig "neue Grundsicherung" heißen soll. Ab 1.Juli soll das Jobcenter künftig bei fehlender Mitwirkung von Eltern verpflichtet werden, das Jugendamt zu informieren.
Arbeitslose Eltern, die mehrere Termine beim Jobcenter verpassen und anschließend sanktioniert werden, sollen künftig vom Jugendamt kontaktiert werden. Diese Information soll dort, wie eine Kinderschutzmeldung behandelt werden – bis hin zur möglichen Einschaltung der Familiengerichte nach § 1666 BGB.
Die Fraktion Die Linke hat hierzu eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt und will wissen, wie diese Praxis in Bottrop konkret umgesetzt werden wird. Kritik an dieser geplanten Praxis kommt auch von Seiten zahlreicher Fachverbände aus dem sozialen Bereich.
„Nicht mehr konkrete Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung, sondern nicht konformes Verhalten von Eltern gegenüber dem Jobcenter, wie Terminversäumnisse, sollen Meldungen beim Jugendamt auslösen. Jugendämter werden so in eine staatliche Sanktionslogik eingebunden statt als Hilfe- und Unterstützungsinstanz zu dienen.“ erklärt Ratsherr Ferdinand für die Linke. „Es wird eine Drohkulisse aus Jobcenter, Jugendamt und Familiengericht aufgebaut, um armutsbetroffene Menschen gefügig zu machen. Das schützt aber nicht die Kinder, sondern zwingt die Jugendhilfe, diejenigen zu kontrollieren und zu sanktionieren, die sie eigentlich unterstützen sollen.“ so Ferdinand weiter.
