Rede zu: TOP 5 Grundsteuer B
Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,
wir haben uns bekanntlich zur Einführung der differenzierten Hebesätze Ende 2024 enthalten. Natürlich begrüßen wir das Anliegen der Differenzierung, um Wohngrunstücke zu entlasten. Doch bereits damals war von enormen Rechtsunsicherheiten die Rede, von einer Gesetzgebung, die nicht gut durchdacht ist.
Die Landesregierung hat die Kommunen in NRW vor die Wahl gestellt, welchen Tod sie bei der Grundsteuer sterben wollen. Und ich bin der Überzeugung, dass alle Kommunen wie Bottrop politisch richtig handeln, wenn sie eine solche Differenzierung anwenden wollen, weil sie anerkennen, dass es an der Zeit ist, alles Mögliche zu tun, um finanziellen Druck aus des Kosten für das Wohnen zu nehmen.
Nun müssen wir uns aber als eine der Kommunen, die meiner Meinung nach korrekt gehandelt haben, mit Urteilen auseinandersetzen, die uns bestätigen: Wir haben mit der momentanen Gesetzgebung keine rechtssichere Grundlage, um die differenzierten Hebesätze bei der Grundsteuer B weiterhin anzuwenden. Wir sind also gezwungen, diesen Wechsel zu vollziehen, denn die Folgen wären katastrophal.
Umso mehr bestätigt sich unser Verdacht aus 2024: Hier wird mal wieder völlig fahrlässig und verantwortungslos von der Regierung mit den Finanzen der Kommunen gespielt. Verantwortungsgefühl dafür scheint es im Kabinett Wüst und erst recht im Kabinett Merz nicht zu geben. Nicht einmal das, was ich für das Mindeste halten würde, kommt aus Düsseldorf: nämlich eine Zusage, dass sie für etwaige Schäden aufkommen, die den Kommunen durch ihre halbgaren Gesetze entstehen. Und selbstverständlich eine Zusage, schnellstmöglich einen rechtssicheren Zustand für die Kommunen herzustellen, der es ermöglicht, Wohngrundstücke wirksam zu entlasten.
Denn was für Steuerbescheide die Stadt Bottrop „aufkommensneutral“ verschickt, kann den meisten Menschen mit Blick auf den Haushalt der Stadt egal sein. Aber letztendlich sind es die Mieterinnen und Mieter, die sich jetzt schon kaum oder de facto gar nicht mehr die Miete und Nebenkosten leisten können, die am meisten darunter leiden. Denn es gibt eben insbesondere im Ruhrgebiet viele Haushalte, für die es alles andere als egal ist, wenn dann ein paar Euro mehr jeden Monat auf die Nebenkosten umgelegt werden.
Auch deshalb fällt es uns aber schwer, dieser Vorlage zuzustimmen. Nicht nur sind wir gezwungen, zu einem einheitlichen Hebesatz zurückzukehren, der deutlich höher liegt als die 619 für Wohngrundstücke, die mit differenziertem Satz möglich waren.
Sondern der Hebesatz von 761, der uns mit dieser Vorlage vorgeschlagen wird, liegt noch einmal deutlich über dem, was Sie uns Ende 2024 als Alternative zum gesplitteten Modell vorgeschlagen haben. Das war ein einheitlicher Satz von 744. Und einem Hebesatz in dieser Höhe wird die Linke angesichts der ohnehin wuchernden Wohnkosten nicht zustimmen.
Würden wir also heute getrennt abstimmen über die Punkte „Rückkehr zum einheitlichen Hebesatz aufgrund der Rechtsunsicherheiten“ zum einen und „der erhöhte Satz von 761“ zum anderen, dann würden wir dem ersten zustimmen, dem neuen Hebesatz jedoch nicht.
Da die Vorlage aber vorsieht, nur die neue Satzung als Ganzes in ihrer Gesamtheit abzustimmen, sehen wir uns in diesem Fall gezwungen, gegen die Vorlage zu stimmen.
