Anfrage u. Antwort bzgl. Ordnungswidrigkeitenverfahren wg. vergessener Wahlplakate

DIE LINKE im Rat der Stadt Bottrop

Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihre an Herrn Oberbürgermeister Tischler und den Unterzeichner gerichtete E-Mail beantworte ich wie folgt (die Antworten sind jeweils in Fettdruck bei den einzelnen Fragen angefügt):

 

Mit freundlichen Grüßen, In Vertretung, Paul Ketzer, Erster Beigeordneter / Stadt Bottrop

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Beigeordneter,

ich danke für die schnelle Beantwortung meiner Frage zu
Ordnungswidrigkeitenverfahren bzgl. vergessener Plakate. Daraus
ergeben sich folgende Nachfragen, um deren Beantwortung ich bitte:

a)     Was hat die Verwaltung veranlasst, von der seit Jahrzehnten
geübten Praxis hinsichtlich nach Wahlen vergessener Wahlplakate
abzuweichen?
Zur Erinnerung: Bisher war Praxis, dass die Verwaltung im Falle durch
ehrenamtliche Wahlhelfer vergessener Plakate die betreffenden Parteien
kurz auf die vergessenen Plakate (i.d.R. via Email) hinweist und erst
bei nicht zeitnah vorgenommener Beseitigung ein Verfahren einleitet.

Es gibt keine geänderte Praxis


b)    Warum hat die Verwaltung die Parteien nicht kurz (z.B. via
Email) über die beabsichtigte Änderung der Praxis informiert?

Siehe Antwort zu a)!


c)     Wie viele Bußgeldverfahren hat die Verwaltung nach den Wahlen
2019 und 2017 gegen Parteien in Bottrop wegen vergessener Plakate
eingeleitet? Bei wie vielen Plakaten hat die Verwaltung Parteien vor
Einleitung eines Bußgeldverfahrens zur Entfernung aufgefordert?

Angesichts der aktuellen Belastungssituation auch im Straßenverkehrsamt und den zur Verfügung stehenden knappen zeitlichen Ressourcen ist es nicht möglich, diese Frage zu beantworten.


d)    Wie ist es zu erklären, dass gegen die Partei, der der Erste
Beigeordnete angehört, kein Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist,
obwohl auch diese nachweislich Plakate nach der Wahl vergessen hat
abzuhängen? (Vgl. die Bilder im Anhang, Zustand überprüft zuletzt am
21.10.)

 

Dem Straßenverkehrsamt lagen und liegen keine Erkenntnisse vor, dass auch seitens der CDU Bottrop gegen bestehende Bescheide sowie die Satzung verstoßen worden sein soll. Eine heute veranlasste Überprüfung des Von Ihnen angegebenen Standortes (Industriestraße) hat im übrigen ergeben, dass dort kein Plakat hängt. Es ist Ihnen selbstverständlich unbenommen, eine entsprechende Anzeige zu erstatten und in einem etwaigen Verfahren als Zeuge zur Verfügung zu stehen.


e)    Wieviel Arbeitsstunden städtischer Beschäftigter wurden für die
o.g. Ordnungswidrigkeitenverfahren insgesamt aufgewendet, (also:
Ortstermine zur Dokumentation, Anhörungsverfahren, Auswertung der
Anhörungsbögen, Erstellung der Bußgeldbescheide und ggf. weitere
anfallende Arbeiten)?

Zu derartigen Verwaltungsabläufen und zu erledigenden Arbeiten werden keine Aufzeichnungen wegen der aufgewendeten Zeit gefertigt.


f)      Wie ist es zu erklären, dass in der Hochphase der
Corona-Pandemie nicht alle Arbeitskapazitäten für
Kontaktnachverfolgung bzgl. Corona genutzt werden, sondern
Arbeitskräfte zur Betreuung solcher Ordnungswidrigkeitenverfahren, die
in dieser Form erstmalig betrieben werden, abgestellt werden? Die
Stadt ist ja gezwungen, zur Sicherung der Kontaktnachverfolgung auf
Kräfte der Bundeswehr zurückzugreifen. Wäre es im Sinne des
Infektionsschutzes nicht sinnvoll, zunächst alle verfügbaren eigenen
Beschäftigten dafür zu nutzen?

Selbstverständlich erfüllt die Stadtverwaltung Bottrop auch in den Zeiten der Corona-Pandemie die ihr gesetzlich ansonsten obliegenden Aufgaben.


Ferner möchte ich nochmals höflich um die Übersendung des
Ratsbeschlusses aus dem Jahre 1997 bitten, der Grundlage Ihrer
Bescheide bzgl. Sondernutzungen zur Aufhängung von Wahlplakate sein
und die Zahl der zu genehmigenden Plakate je Partei regeln soll. (vgl.
dazu mein Schreiben zuletzt vom 11. Dezember d.J.).

Mit freundlichen Grüßen

Niels Holger Schmidt, DIE LINKE im Rat der Stadt Bottrop