Anfrage zur Verwendung der BuT-Mittel
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Bundessozialgericht hat am 10. März 2015 geurteilt, dass es sich bei den BuT-Zuwendungen aus dem
Jahr 2012 um eine unabänderliche Pauschalzahlung handelt, die der Bund nicht von den Kommunen zurückfordern
darf.
Laut angehängter Tabelle stehen der Stadt Bottrop aus diesen Mitteln mehr als 387.000 Euro zu.
Nach Auffassung der LINKEN sind diese Mittel dem ursprünglich zu Grunde liegenden Zweck entsprechend zu
verwenden: also für die Kinder der Ärmsten in unserer Stadt einzusetzen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
a) Wie können diese BuT-Mittel dem ursprünglichen Verwendungszweck entsprechend zielorientiert eingesetzt
werden?
b) Welche anderen Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe sollen in welchem Umfang aus diesen Mitteln
zusätzlich gefördert werden?
c) Was soll nach Auffassung der Verwaltung mit ggf. verbleibenden Restmitteln geschehen?
Für eine Beantwortung auch auf elektronischem Wege wäre ich dankbar.