Die Stadt ist einer von zwei Trägern des Jobcenters „Arbeit für Bottrop“, das Langzeitarbeitslose unter anderem auch in sog. „Ein-Euro-Jobs“ vermittelt.

Wie wir aus der Antwort der Hamburger Landesregierung auf eine Anfrage unserer dortigen Fraktion erfahren haben, ist dort die Einführung von „Null-Euro-Jobs“, also Arbeiten, zu denen Langzeitarbeitslose verpflichtet werden, ohne dadurch irgendeine materielle Besserstellung durch eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen über den ALG 2-Regelsatz (also das Existenzminimum) hinaus zu erhalten. Im Gegenteil: Bei Fernbleiben von diesen „Arbeitsgelegenheiten“ drohen Kürzungen des Regelsatzes. Dabei geht es um schwere körperliche Arbeiten.

Details dazu entnehmen Sie bitte der Antwort des Hamburger Senats unter:

www.die-linke-hamburg.de/uploads/media/20_12277.pdf

 

Bei diesen „Null-Euro-Jobs“ handelt es sich keineswegs um ein hanseatisches Spezifikum. Auch in unserem Bundesland gab es in der jüngeren Vergangenheit gleichartige Versuche, etwa in Köln. Details dazu entnehmen Sie bitte folgenden Veröffentlichungen:

www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-achtung-null-euro-jobs-755.php

www.die-keas.org/node/362

 

In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

 

a) Gibt es bei der AfB Pläne für „Null-Euro-Jobs“ oder werden solche auf der Arbeitsebene geprüft?

b) Wie bewerten Sie die „Null-Euro-Jobs“ generell, also Arbeitszwang ohne angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen über den ALG 2-Regelsatz (also das Existenzminimum) hinaus.

c) Sollte es bisher keine Pläne bei der AfB für „Null-Euro-Jobs“ geben, schließen Sie für die Zukunft aus, dass die AfB Arbeitsuchende zu Arbeiten ohne angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zwingt?

 

Für die Beantwortung der Fragen danke ich vorab. Wenn möglich bitte ich um Übersendung Ihrer Antwort auch auf elektronischem Wege.