Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Tischler

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Prof. Klenke,

 

wir sehen uns leider gezwungen, uns mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bottroper Oberbürgermeister Bernd Tischler an Sie zu wenden. Dabei geht es um folgende Vorgänge:

 

In der Sitzung des Bottroper Hauptausschusses am 28. April 2015 hat sich der Erste Beigeordnete der Stadt Bottrop, Paul Ketzer, in völlig inakzeptabler und seine Neutralitätspflicht als Beamter verletzenden Art geäußert.

 

Im Zusammenhang mit Ausführungen eines Polizei-Vertreters zu Ermittlungen gegen kriminelle, rechtsradikale Fußballfans hat Herr Ketzer vorgetragen, die Polizei schaue zu wenig auf die Linken (vgl.

dazu den Auszug aus der Niederschrift in Anlage 1 und die entsprechende Medienberichterstattung der WAZ in Anlage 2). Herr Ketzer nahm damit Bezug auf eine Frage des unterzeichnenden LINKE-Ratsherrn Niels Holger Schmidt. Dieser hatte den Polizei-Vertreter im Zusammenhang mit dem Kriminalitätsbericht für Bottrop nach Ermittlungen gegen rechtsradikale, straffällige Fußballfans gefragt. Für diesen Ausfall in der Sitzung haben mehrere Ratsmitglieder eine Entschuldigung von Herrn Ketzer verlangt. Eine solche liegt bis heute nicht vor.

Der Herr Oberbürgermeister hat in dieser Sitzung als Sitzungsleiter angekündigt, er wolle zu dem Vorfall ein Gespräch mit Herrn Ketzer führen. Das ist mittlerweile passiert. Herr Ketzer ist auch danach nicht bereit, sich für seinen Ausfall zu entschuldigen. Eine Einberufung des Ältestenrates – wie von einer anderen Ratsgruppe verlangt – zu dem Vorfall hat Herr Tischler ausdrücklich abgelehnt (siehe dazu Anlage 3). Weitere Maßnahmen in der Sache hat Herr Tischler ebenfalls ausdrücklich abgelehnt (siehe dazu Anlage 4).

Das gilt trotz des Umstandes, dass die Niederschrift zu der genannten Sitzung des Hauptausschusses noch eine weitere Äußerung des Beigeordneten Ketzer dokumentiert.

Nach der oben zitierten Äußerung von Herrn Ketzer hatte sich der unterzeichnende Ratsherr der LINKEN, Niels Holger Schmidt, gegen diese Einlassung verwahrt, auch angesichts des seit Monaten laufenden Strafverfahrens gegen eine Nazi-Bande, die mordend durch das Land gezogen ist. Das bezog sich auf den sog. "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU). Darauf antwortete Herr Ketzer, auch linke Gruppen zögen durch das Land (vgl. dazu den Auszug aus der Niederschrift in Anlage 1).

Der Erste Beigeordnete Ketzer relativiert damit unserer Auffassung nach in unerträglicher Weise die Einmaligkeit der beispiellosen Verbrechen der genannten Nazi-Terroristen. Ferner hat er diese in seiner Äußerung in einen Bezug zur politischen Linken gesetzt. Auch das ist unerträglich.

 

Herr Ketzer verletzt durch sein Verhalten die ihm gesetzlich auferlegte politische Neutralität der Amtsführung als Beamter.

Herr Ketzer hat ausweislich der Niederschrift nämlich ausdrücklich nicht verlangt, dass die Polizei gegen politisch motivierte Straftaten unabhängig der politischen Richtung gleichermaßen vorgehe. Vielmehr hat er die Auffassung vertreten, die Polizei solle gegen eine bestimmte Richtung stärkere Aktivitäten entfalten. Von politischer Neutralität der Amtsführung kann also keine Rede sein.

 

Eben solche Neutralität gehört aber laut Beamtenstatusgesetz § 33 zu den Grundpflichten jedes Beamten. Dort wird ausdrücklich festgestellt, dass „Beamtinnen und Beamte … dem ganzen Volk, nicht einer Partei“ dienen. Weiter heißt es: „Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen“. Schließlich wird dort festgehalten: „Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.“

Gegen diese Regelungen hat Herr Ketzer ganz offensichtlich massiv verstoßen. Dies passierte in einer Gremiensitzung, an der er ausdrücklich in Ausübung seines Amtes als Bottrops zweithöchster Beamter teilgenommen hat. Bis heute ist er nicht bereit, seine damaligen Aussagen zu korrigieren.

 

An Sie, sehr geehrter Herr Regierungspräsident, wenden wir uns, weil Herr Oberbürgermeister Tischler es ablehnt, die Äußerungen von Herrn Ketzer zu korrigieren oder diesen zu einer Klärung anzuhalten (vgl. Anlage 4). Allein der Hinweis von Herrn Oberbürgermeister, Herr Ketzer wolle künftig „zurückhaltender agieren“ (vgl. Anlage 4) – also seinen Amtspflichten zumindest annähernd genügen – ist völlig unzureichend, um die Zweifel an der politisch neutralen Amtsführung des Ersten Beigeordneten zu beseitigen. Das gilt auch deshalb, weil Herr Ketzer bereits in der Vergangenheit, offensichtlich politisch motiviert, die Rechte von Mitgliedern des Rates verletzt hat.

Exemplarisch übersenden wir Ihnen einen Schriftwechsel mit Herrn Ketzer, in dem er das Fragerecht eines Mitgliedes des Rates zur Angelegenheiten der Gemeinde negiert (vgl. Anlagen 5a & b). Die dort abgefragten Informationen zu Fragen der Schulentwicklung wurden von Herrn Ketzer erst Wochen später und nach einer Beschwerde beim Oberbürgermeister gegeben.

 

Im vorliegenden Fall will Herr Oberbürgermeister Tischler die erheblichen Zweifel an der politischen Neutralität seines Ersten Beigeordneten nicht beseitigen. Daher bitten wir Sie auf dem Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde um Klärung der Sache. Der Zustand, dass Bottrops zweithöchster Wahlbeamter nach seinen eigenen Worten nicht politisch neutral ist, sondern in Ausübung seines Amtes polizeiliche Maßnahmen gegen eine bestimmte, ihm nicht genehme, politische Richtung verlangt, kann nicht einfach im Raum stehen bleiben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Für DIE LINKE im Rat der Stadt Bottrop

 

 

Niels Holger Schmidt

Mitglied des Rates der Stadt

Hünefeldstraße 69a

46236 Bottrop