LINKE will Aufklärung über Verantwortliche für Franken-Spekulationen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

nach dem Schreiben des Kämmerers in der Drucksache 2015/8228 hält die Stadt drei Kassenkredite in Schweizer Franken. Diese wurden in den Jahren 1999, 2000 und 2008 aufgenommen. Die Vorlage stellt aber keine Klarheit über die Entscheidungswege und Verantwortlichkeiten bzgl. dieser Geschäfte innerhalb der Verwaltung her.

 

Bei der Aussprache bzgl. der Kassenkredite in Franken in den jüngsten
Sitzungen des Rates der Stadt und des Hauptausschusses haben der
Kämmerer und Redner der Fraktionen der SPD und der CDU ausgeführt, es
habe gar keine politische Entscheidung zur Aufnahme der genannten
spekulativen Kreditgeschäfte gegeben. Folglich gebe es auch keine
politische Verantwortung für diese Geschäfte. Aus diesen Ausführungen
ergeben sich Fragen, um deren Beantwortung ich bitte:

a) Wer initiierte die Aufnahme des ersten spekulativen Kassenkredits
in Schweizer Franken 1999? Von wem ging jeweils die Initiative
innerhalb der Verwaltung bzw. des Verwaltungsvorstandes bei den
folgenden spekulativen Franken-Krediten aus?

b) Wie wurde die Aufnahme der genannten Kreditgeschäfte innerhalb der
Entscheidungswege der Verwaltung jeweils vorbereitet? In wessen
Verantwortung hat die Federführung bei der Vorbereitung der Geschäfte
und der Entscheidung darüber gelegen?

c) Wie wurde über die Aufnahme der genannten Kreditgeschäfte durch die
Verwaltung schließlich entschieden? Traf der Verwaltungsvorstand die
Entscheidung? Wenn nicht: Wer traf letztlich die Entscheidung zur
Aufnahme dieser Fremdwährungskredite?

d) Wie stellten sich die damaligen Oberbürgermeister und damaligen
Kämmerer laut Aktenlage jeweils zu dem Plan, Kreditkosten durch
spekulative Kredite in Fremdwährungen zu senken?

e) Welche Rolle spielte laut Aktenlage die Einschätzung der
Landesregierung zu solcher Art von Kreditgeschäften bei der
Vorbereitung und Entscheidungsfindung?
Im Runderlass des Innenministeriums vom 30.08.2004 zur „Aufnahme von
Krediten in fremder Währung durch Gemeinden und Gemeindeverbände
(Fremdwährungskredite)“ in Verbindung mit dem Runderlass
„Kreditwirtschaft der Gemeinden (GV)“ vom 23.06.1989 wird die Aufnahme
von Fremdwährungskrediten unter bestimmten Bedingungen für zulässig
erklärt. Jedoch wird empfohlen, „von Kreditaufnahmen im Ausland in
fremder Währung ‚möglichst Abstand zu nehmen’“. Mit welcher Begründung
wurde laut Aktenlage von dieser eindeutigen Empfehlung bei den drei
oben genannten Kreditgeschäften ausdrücklich abgewichen?

f) Welchen Parteien gehörten die Oberbürgermeister und Kämmerer an, in
deren Amtszeit die oben genannten Kassenkredite in Schweizer Franken
aufgenommen wurden?

g) Laut der oben genanten Vorlage des Kämmerers haben 27 Kommunen in
NRW Kredite in Schweizer Franken aufgenommen. Das ist nur ein
Bruchteil aller 396 politisch selbstständigen Städte und Gemeinden in
unserem Land. Was hat die früheren Oberbürgermeister und Kämmerer laut
Aktenlage veranlasst, sich anders als die übergroße Mehrheit der
Kommunen in Hoch-Risiko-Geschäften wie Franken-Spekulationen zu
engagieren?

h) Gemäß § 55 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW muss der
Oberbürgermeister den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten
unterrichten. Der Abschluss von spekulativen Kreditgeschäften in
Fremdwährung mit einem Volumen von nominal über 25 Millionen Euro ist
offenkundig eine wichtige Angelegenheit. Wann wurde der Rat von Ihren
Amtsvorgängern Nötzel und Löchelt in welcher Weise informiert?

Für eine Beantwortung meiner Fragen auch auf elektronischem Wege wäre
ich dankbar.


Mit freundlichen Grüßen



Niels Holger Schmidt
DIE LINKE im Rat der Stadt Bottrop


Antwort: Aufnahme von Krediten in Schweizer Franken