Zersplitterung in Bottroper Ratsgremien
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wie ich der Presseberichterstattung entnehme, will die größte
Regierungsfraktion im Landtag eine neue Drei-Prozent-Sperrklausel für
Kommunalwahlen einführen. SPD-Landtagsfraktionschef Römer hat ein
entsprechendes Rechtsgutachten verfassen lassen (vgl. dazu die
Berichterstattung etwa der WAZ:
Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat bekanntermaßen bereits
zweimal eine Sperrklausel verworfen. Eine solche ist danach nur
zulässig, wenn der Nachweis erbracht wird, dass sonst Räte
funktionsunfähig zu werden drohen (Aktenzeichen: VerfGH 14/98, VerfGH
15/98). Auf Antrag der LINKEN-Quellpartei PDS hat der
Verfassungsgerichtshof 1999 aber festgestellt, dass es dafür keine
hinreichenden Anzeichen gibt.
Eine solche Sperrklausel würde auch den Bottroper Rat betreffen. Daher
bitte ich um Beantwortung untenstehender Fragen zu diesem Themenfeld.
1) Wie bewerteten Sie das Gutachten im Auftrag von
SPD-Landtagsfraktionschef Römer und dessen Äußerungen dazu?
2) Teilen Sie die Einschätzung Römers, dass es eine problematische
Tendenz zur Zersplitterung in Ratsgremien gibt? Sehen Sie eine solche
Tendenz im Rat der Stadt Bottrop?
3) Sehen Sie durch das Ergebnis der jüngsten Kommunalwahl die
Funktionsfähigkeit der Ratsgremien in Bottrop gefährdet?
4) Befürworten Sie die Einführung einer neuen Sperrklausel?
5) Teilen Sie Römers Einschätzung, dass sich aus den genannten
Urteilen keine Hindernisse für eine neue Sperrklausel bei
Kommunalwahlen ergeben?
Für die Beantwortung der Fragen noch vor der Ratssitzung am 25.
September wäre ich sehr dankbar. Wenn möglich bitte ich um Übersendung
Ihrer Antwort auch auf elektronischem Wege.