Zersplitterung in Bottroper Ratsgremien

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

wie ich der Presseberichterstattung entnehme, will die größte

Regierungsfraktion im Landtag eine neue Drei-Prozent-Sperrklausel für

Kommunalwahlen einführen. SPD-Landtagsfraktionschef Römer hat ein

entsprechendes Rechtsgutachten verfassen lassen (vgl. dazu die

Berichterstattung etwa der WAZ:

 

www.derwesten.de/politik/spd-fordert-sperrklausel-gegen-zersplitterung-der-stadtraete-id9754214.html).

 

Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat bekanntermaßen bereits

zweimal eine Sperrklausel verworfen. Eine solche ist danach nur

zulässig, wenn der Nachweis erbracht wird, dass sonst Räte

funktionsunfähig zu werden drohen (Aktenzeichen: VerfGH 14/98, VerfGH

15/98). Auf Antrag der LINKEN-Quellpartei PDS hat der

Verfassungsgerichtshof 1999 aber festgestellt, dass es dafür keine

hinreichenden Anzeichen gibt.

 

Eine solche Sperrklausel würde auch den Bottroper Rat betreffen. Daher

bitte ich um Beantwortung untenstehender Fragen zu diesem Themenfeld.

 

1) Wie bewerteten Sie das Gutachten im Auftrag von

SPD-Landtagsfraktionschef Römer und dessen Äußerungen dazu?

 

2) Teilen Sie die Einschätzung Römers, dass es eine problematische

Tendenz zur Zersplitterung in Ratsgremien gibt? Sehen Sie eine solche

Tendenz im Rat der Stadt Bottrop?

 

3) Sehen Sie durch das Ergebnis der jüngsten Kommunalwahl die

Funktionsfähigkeit der Ratsgremien in Bottrop gefährdet?

 

4) Befürworten Sie die Einführung einer neuen Sperrklausel?

 

5) Teilen Sie Römers Einschätzung, dass sich aus den genannten

Urteilen keine Hindernisse für eine neue Sperrklausel bei

Kommunalwahlen ergeben?

 

Für die Beantwortung der Fragen noch vor der Ratssitzung am 25.

September wäre ich sehr dankbar. Wenn möglich bitte ich um Übersendung

Ihrer Antwort auch auf elektronischem Wege.

 

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