Antrag: Kosten der Unterkunft an reale Mieten anpassen!
Bottrop hatte 2022 den drittgrößten Anstieg bei Mietpreisen (Erst-/ Wiedervermietungen) in kreisfreien Städten in ganz Deutschland mit rund 10 %.
In 2022 wurden die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft aber nur um knapp 6 % erhöht.
Jetzt sollen sie in 2023 um nur rund 2 % angehoben werden. Damit entfernen sich die realen Mieter weiter von dem, was Bottrop für die Kosten der Unterkunft anerkennt.
Wir stellen dazu im Sozialausschuss einen Änderungsantrag, die Angemessenheitsgrenzen um 10 % zu erhöhen.
Es braucht mehrere Jahre mit derart großen Schritten hintereinander, um diese klaffende Schere wieder zu schließen.
Der Antrag kann hier gelesen oder heruntergeladen werden
Dateien
- Antrag KdU Erhöhung 2023
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