1. Mehr Geld für unsere Stadt!

Bottrop ist pleite. Aber damit ist Bottrop nicht allein:

Mehr als 150 Kommunen in NRW sind hoch verschuldet – 61 davon so hoch, dass sie in den soge-nannten „Stärkungspakt“ einbezogen wurden.

Bottrop gehört aber immerhin noch zu den Kommunen, die sich dem „Stärkungspakt“ freiwillig unterworfen haben.

Die Kluft zwischen armen und reichen Kommunen wird immer größer

Mehr als 64 % der kommunalen Kassenkredite (also Überziehungskredite!) in Höhe von bundes-weit gut 35 Milliarden Euro entfällt auf NRW: mit Schwerpunkt Ruhrgebiet. Allein schon 175 Millionen Euro sind es in Bottrop.

Insgesamt sind die NRW-Kommunen mit 61 Milliarden Euro verschuldet: trotz „Stärkungspakt“ und – bis zur Corona-Pandemie – lang anhaltendem Wirtschaftsaufschwung!

 

Die Ursachen sind vielfältig:

  1. Das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung wurde von allen Bundesregierungen und allen NRW-Landesregierungen in den letzten Jahrzehnten immer mehr ausgehöhlt:
    Eigentlich gilt laut Grundgesetz und Landesverfassung das „Konnexitäts-Prinzip“: „Wer die Musik bestellt, der muss auch zahlen!“
    Aber einerseits wurden den Kommunen von Europäischer Union, Bund und Land immer mehr Pflichtaufgaben übertragen. So ist der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz zweifellos zu begrüßen – aber auf einem großen Teil der Kosten bleiben die Kommunen sitzen.
    Besonders dreist: Das Land NRW behält auch Gelder ein, die der Bund für die Kosten der Flüchtlinge vor Ort überweist: Pro Flüchtling enthält das Land den Kommunen 2.500 Euro vor. Für geduldete Flüchtlinge zahlt das Land NRW als einziges Bundesland nach drei Monaten keinen Cent mehr – manche Geduldete leben hier aber schon seit fast 30 Jahren.
    Andererseits wurden die Einnahmen der Kommunen stetig reduziert: durch Steuersenkungen zu Gunsten von Reichen und Konzernen ebenso wie durch Umverteilung der restlichen Steuermittel zu Gunsten der NRW-Landesregierung. So wurde der kommunale Anteil im Gemeindefinanzierungsgesetz NRW Schritt für Schritt von 28 % auf 23 % abgesenkt.
  2. Verschärfend hinzu kommen die anhaltende Strukturschwäche der ehemaligen Montanregion, der gravierende Mangel an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie die hohen Soziallasten durch Langzeitarbeitslosigkeit und Verarmung.
    Auch dafür werden die Kommunen noch „bestraft“: Städte mit vielen ALG II- oder Grundsicherungs-Beziehern müssen die Kosten der Unterkunft zum Teil aus ihrer Stadtkasse bezahlen.
  3. Dies wird dadurch weiter verschärft, dass SPD und CDU unsere Heimatstadt Bottrop mit ihrer gescheiterten Wirtschaftsförderungspolitik heruntergewirtschaftet haben: zur Stadt mit der niedrigsten Wirtschaftskraft je Einwohner unter allen Großstädten in ganz Deutschland.
  4. Erst ganz zuletzt kommen dann noch Prestige-Projekte hinzu wie die gescheiterte innenstadtnahe Hauptbahnhof-Verlagerung oder das Millionen-Grab Schwarze Heide: ein Sportler-Flugplatz, der großspurig zum „Airport Ruhr“ ausgebaut werden sollte.
    Oder auch die teuer gescheiterte Schulden-„Reduzierung“ über Kreditaufnahme in Schweizer Franken.

Kommunen – von allen NRW-Landes- und Bundesregierungen der letzten Jahrzehnte verraten

Vor Wahlen wird uns von SPD- und CDU-Politikern immer wieder versprochen: „Wir kümmern uns selbstverständlich um die finanzielle Sanierung der Kommunen.“
Nach der Wahl werden solche Versprechen kurzerhand gebrochen.

So hatte die NRW-Landes-SPD Ende Januar 2020 einen Kommunalwahlkampf unter dem Motto „Raus aus den Schulden“ angekündigt.

Zuletzt ist aber der Versuch von SPD-Bundesfinanzminister Scholz krachend gescheitert, die kommunale Entschuldung im Rahmen des „Corona-Schutzschilds für Deutschland“ endlich zu lösen.
Und CDU-Ministerpräsident Laschet macht keinerlei Anzeichen, das Problem jetzt innerhalb NRWs lösen zu wollen.

Möglich wäre das sehr wohl: Das Bundesland Hessen hat seine Kommunen bereits mit der „Hessenkasse“ von einem Großteil der Kassenkredite befreit. Und das weitaus ärmere Saarland versucht ähnliches mit dem „Saarland-Pakt“. Beide Länder tun dies ohne Bundeszuschüsse.

DIE LINKE. NRW fordert schon seit zehn Jahren eine nachhaltige kommunale Entschuldung.
Zur Kommunalwahl 2020 wurde diese Forderung noch einmal konkretisiert: Wir fordern einen Altschuldenfonds, bei dem der Bund 50 Prozent und das Land 25 Prozent der kommunalen Kassen-kredite übernimmt. Zugleich muss durch eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen sichergestellt werden, dass die Kommunen dauerhaft handlungsfähig bleiben.

Aber natürlich sollte Bottrop auch selbst dazu beitragen, die Einnahmesituation zu verbessern:
Seit Jahren fordert DIE LINKE in den Haushaltsberatungen immer wieder, zwei Gewerbesteuerprüfer einzustellen – bislang vergeblich. Andere Städte konnten damit 6-stellige Zusatzeinnahmen erzielen.

Statt Entschuldung:
„Stärkungspakt“ = Kürzungspolitik mit der Brechstange

In der Regierungszeit von SPD und Grünen in NRW gab es statt einer Entschuldung der Kommunen den sogenannten „Stärkungspakt“ – und der wurde von CDU und FDP bis heute genauso rücksichtslos fortgeführt:
Für einen dürftigen Landeszuschuss von jeweils rund 10 Millionen Euro in den Jahren 2014 – 2018 musste sich die Stadt Bottrop verpflichten, bis zum Jahr 2021 Kürzungen um insgesamt 69 Millionen Euro vorzunehmen.

Wenn aber 90 % aller städtischen Aktivitäten aus der Pflicht zur Umsetzung von EU-Verordnungen sowie Bundes- und Landesgesetzen bestehen, dann bleibt nicht mehr viel, woran man noch kürzen kann.
Mit dem faktischen Verbot von sogenannten „freiwilligen“ Leistungen wird aber die grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung abgeschafft.

„Freiwillige“ Leistungen sind ganz überwiegend kein verzichtbarer Luxus:
So sind Jugendarbeit, Kultur- und Sportförderung gewiss nicht verzichtbar!

Obendrein hat die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ Verfassungsrang: Die wachsende Ungleichheit der Lebensbedingungen zwischen armen und besser gestellten Kommunen und Regionen ist eindeutig verfassungswidrig.

Die freiwillige Unterwerfung von Bottroper SPD und CDU unter den sogenannten „Stärkungspakt“ ist politisch und verfassungsrechtlich der falsche Weg!

DIE LINKE hat sich schon 2010 im Rat dafür ausgesprochen, dass besonders benachteiligte Ruhrgebiets-Kommunen – wie Bottrop, Gelsenkirchen, Herne und Oberhausen – eine gemeinsame Verfassungsklagegegen die systematische Unterfinanzierung vorantreiben.
Nach dem Scheitern der kommunalen Entschuldung im Rahmen des „Corona-Schutzschilds für Deutschland“ ist es jetzt höchste Zeit, eine solche Verfassungsklage endlich voranzutreiben.

Der Bottroper Horror-Katalog des „Stärkungspakts“: ein Jahrzehnt des Sozialabbaus

Hier nur die größten Zumutungen der letzten Jahre aus dem „Stärkungspakt“:

  • Stellenstreichungen und Qualitätsverschlechterungen quer durch alle Verwaltungsbereiche: insbesondere auch im Bürgerbüro und der KFZ-Zulassung
  • Drastische Kürzung der Mittel für die Stadtbezirke
  • Schließung des Saalbaus
  • Schließung von Stadtteilbibliotheken
  • Abschaffung des Bottrop-Passes
  • Drastische Kürzung der Mittel für die Jugendarbeit
  • Kürzung der Hilfen zur Erziehung
  • Wegfall von Zuschüssen für Altenhilfe, Mobilen Sozialen Dienst, Behinderte und Asylbewerber
  • Erhöhung der Entgelte für Theater, Stadtbücherei und Schwimmbäder
  • Kürzung der Sportförderung, Schließung von Sportanlagen und Lehrschwimmbecken sowie Erhöhung der Entgelte für die Benutzung von Sportanlagen durch Vereine
  • Wegfall von Zuschüssen für die Denkmalpflege
  • Reduzierung der Grünflächenpflege auf Friedhöfen und in Parkanlagen
  • Einführung der Zweitwohnungssteuer
  • Erhöhung der Grundsteuer B zu Lasten von Eigenheimbesitzern ebenso wie Wohnungsmietern
  • Und weil Bottrops SPD und CDU gar nicht wissen wollen, was sie mit all dem anrichten: Abschaffung des Sozialberichts

RWI: „Der Stärkungspakt schwächt die armen Städte in NRW“

Dabei war das „RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung“ schon 2017 zu dem klaren Ergebnis gekommen: „Der Stärkungspakt schwächt die armen Städte in NRW.“
So hieß es in der Studie: Die Konsolidierungsbeiträge der Kommunen werden vor allem erreicht „durch Steuererhöhungen, insbesondere der Grundsteuer B. Diese gefährden jedoch die Standortattraktivität sowohl für Unternehmen als auch für private Haushalte, zumal häufig zusätzlich kommunale Leistungen gekürzt wurden. Damit besteht die Gefahr, dass diese Gemeinden längerfristig ihre Wirtschaftskraft schwächen und so in eine Abwärtsspirale geraten.“ Deshalb forderte das RWI eine „angemessene Finanzausstattung der Kommunen“ durch Bund und NRW.

Nur Reiche können sich eine arme Stadt leisten

Ein guter öffentlicher Dienst und eine bedarfsgerechte öffentliche Infrastruktur sind unverzichtbar für soziale Gerechtigkeit, für Demokratie und für eine lebens- und liebenswerte Gemeinde.

Deshalb brauchen wir ein umfassendes Entschuldungsprogramm für die kommunale Ebene. Dies muss sowohl die Altschulden als auch Sicherungen gegen eine erneute Schuldenfalle umfassen.

Wichtige Elemente unseres Entschuldungskonzepts sind:

  • die Einrichtung eines Entschuldungsfonds von Bund (50 % Anteil) und Land NRW (25 %-Anteil), durch den der Abbau vor allem auch der Kassenkredite gewährleistet werden soll
  • die Neuaufteilung des Steueraufkommens auf die verschiedenen staatlichen Ebenen:
    • insbesondere eine dauerhafte Wieder-Anhebung des kommunalen Anteils im Gemeindefinanzierungsgesetz von derzeit 23 % auf 28 %
    • und der Wegfall der Gewerbesteuerumlage bei notleidenden Kommunen
  • die Gegenfinanzierung durch die Einführung einer Millionärssteuer sowie eine höhere Erbschaftssteuer, um die Einnahmen für Städte und Gemeinden in NRW dauerhaft zu stärken
  • sowie die Einführung von Veto-Rechten der kommunalen Ebene, um die ständige Missachtung des Konnexitäts-Prinzips („Wer die Musik bestellt, der soll sie auch zahlen!“) endlich wirksam abwehren zu können.

Wir brauchen außerdem ein umfassendes Konjunkturprogramm, das vor allem die kommunale Ebene und die immer mehr vergammelnde öffentliche Infrastruktur stärkt.
Dazu gehören zusätzlich:

  • Die Entkopplung von Fördergeldern von finanziellen Eigenbeiträgen für arme Kommunen: weil arme Kommunen diese Eigenmittel gar nicht mehr aufbringen dürfen, können sie vielfach Fördermittel etwa der EU gar nicht mehr in Anspruch nehmen.
  • Programme, die die Ausweitung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fördern und die sogenannten 1-Euro-Jobs beenden.
  • Qualitäts- und Zielkriterien für die öffentliche Infrastruktur: vor allem energetische Sanierung, Ausbau erneuerbarer Energien, Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, Sanierung und Ausbau von Bildungseinrichtungen und anderes mehr.

Wir wollen, dass die Handlungsfähigkeit der Kommunen durch eine umfassende staatliche Finanzreform, eine Neuaufteilung des Steueraufkommens und weitreichende Mitbestimmungsrechte gegenüber den übergeordneten staatlichen Ebenen wiederhergestellt und für die Zukunft gesichert wird.