11. Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit

Eine gerechte Gesellschaft beginnt mit einer konsequenten Gleichstellungspolitik, die Frauen gleichberechtigte Teilhabe im Beruf, in der politischen Aktivität, in der Bildung und in der öffentlichen Wahrnehmung sichert und sie vor Diskriminierung und Gewalt schützt. Benachteiligungen wie der nach wie vor bestehende Lohnunterschied von mehr als 20 Prozent, der geringe Anteil von Frauen in Positionen mit Entscheidungsmacht, sexistische Behandlung und Menschenrechtsverletzungen sind kein Zufall, sondern Folgen gesellschaftlicher Herrschaftsstrukturen, die überwunden werden müssen.

Von wirklicher Gleichberechtigung der Geschlechter sind wir immer noch weit entfernt: Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Leben in Sicherheit und ohne Gewalt, gleicher Lohn für gleiche Arbeit – all das sind leider immer noch unerfüllte Forderungen.

Viele – auch gut qualifizierte – Frauen arbeiten in prekären Arbeitsverhältnissen, die von Niedriglohn, Befristung oder ungewollter Teilzeit geprägt oder Minijobs sind und hohe Armutsrisiken in sich bergen. Für die eigenständige Altersvorsorge sind sie nicht geeignet. Mit der Agenda 2010 ist die Ungleichheit eher noch verstärkt worden. Nach Kindererziehung und einem arbeitsreichen Leben haben am Ende immer mehr Frauen eine Rente, von der sie nicht leben können.

Wir fordern eine aktive Gleichstellungspolitik in Bottrop, die den Frauen die volle Teilhabe an allen gesellschaftlichen Entscheidungen ermöglicht, ohne ihnen dafür den Verzicht auf persönliche Entfaltungsmöglichkeiten abzufordern.

Dazu gehört auch die Erkenntnis: Es gib keine geschlechtsneutrale Haushaltspolitik. Nicht nur die Frauen- und Familienpolitik, auch und gerade Politikbereiche wie Wirtschafts-, Sport-, Verkehrspolitik und Innere Sicherheit haben unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf die Ungleichbehandlung der Geschlechter. Denn wer zieht aus bestimmten politischen Strategien und Entscheidungen der Finanzpolitik Vorteile und wer Nachteile? Wie sind Frauen und Männer von Ausgaben und Einsparungen öffentlicher Haushalte unterschiedlich betroffen?

Trotz schwieriger Haushaltslage darf es keine Kürzungen beim Bottroper Frauenhaus als Zufluchtsort für Frauen und deren Kinder geben, die von Gewalt betroffen bzw. bedroht sind.

 

 

DIE LINKE tritt ein für:

  • den Erhalt und Ausbau des Bottroper Frauenhauses als Zufluchtsort für Frauen und deren Kinder, die von Gewalt betroffen bzw. bedroht sind, sowie den Erhalt der Frauenberatungsstelle Bottrop,
  • die besondere Förderung und den Erhalt von Frauen- und Mädchenprojekten sowie die Förderung von sicheren Treffpunkten speziell für Mädchen und jungen Frauen,
  • besondere Maßnahmen zur Unterstützung Alleinerziehender, u. a. bei Wohnungsbeschaffung, Kinderbetreuung und Versorgung im Krankheitsfall,
  • die konsequente Umsetzung des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Verwaltung,
  • Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen,
  • die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten gegenüber Politik und Verwaltung
  • kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln für Frauen in finanziellen Notlagen,
  • die Einrichtung eines Frauenausschusses mit Beteiligungs- und Kompetenzrechten gegenüber Rat, Bezirksvertretung und Verwaltung
  • flächendeckende Programme zur frauenspezifischen Gesundheitsvorsorge für alle Frauen unabhängig von ihrer finanziellen Situation
  • kostenlose Abgabe von Damenhygiene-Artikeln wie Tampons und Binden in allen städtischen und öffentlichen Gebäuden (z.B. Verwaltung, Schulen, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen)
  • Berücksichtigung von Fraueninteressen beim Öffentlichen Nahverkehr (z.B. Nachttaxi) und im Sozialraum Stadt (z.B. Beleuchtung, Wege, Frauenparkplätze, Notrufeinrichtungen)
  • einen weitergehenden Schutz gegen Abschiebung bzw. ein Bleiberecht für Migrantinnen, die familiärer Gewalt oder auch erzwungener Prostitution ausgesetzt sind,