12. Altern in Würde ist ein unveräußerliches Menschenrecht

Die höhere Lebenserwartung ist ein großer und erstrebenswerter zivilisatorischer Wert.

Das Alter ist ein Lebensabschnitt mit eigenen Ansprüchen und Bedürfnissen, die nicht nur auf die Begriffe Rente, Pflege und Kosten – neumodisch oft abwertend unter „demografischer Wandel“ zu-sammengefasst – reduziert werden dürfen.

Die Mitgestaltung am selbstbestimmten Altern in Würde ist für Seniorinnen und Senioren ein unab-dingbares Recht und eine wichtige Verpflichtung für die Kommune.

DIE LINKE in Bottrop fordert die Erstellung eines langfristig konzipierten kommunalen Altenhilfepla-nes. Zu berücksichtigen sind hierbei die sich abzeichnenden demografischen und sozialen Entwick-lungen (u.a. Rentenkürzung, Veränderung der Quantität von Krankheitsbildern). Hierbei muss vor allem der gesellschaftlichen Ausgliederung von Seniorinnen und Senioren entgegengewirkt und die Sicherung der Altenpflege in kommunaler Verantwortung gewährleistet werden.

 

DIE LINKE tritt ein für:

  • Ein Leitbild für Stadt- und Gemeindeentwicklung „Ort der kurzen Wege“. Keine weitere Einschränkung der Sparkassenfilialen und Geldautomaten. Einführung von mobilen Sparkassen-Filialen und einem Bürgerbüro auf Rädern zur Versorgung aller Stadtteile.
  • Förderung der Mobilität durch gut ausgebauten fahrscheinlosen ÖPNV, Bürgerbusse.
  • Lebensumfeld bedarfsgerecht gestalten, Barrierefreiheit auf allen Fußwegen.
  • Ausleuchtung von Wegen zur Vermeidung von Angst, angepasste Mobilitätshilfen (technische Assistenzsysteme).
  • Flächendeckend niedrigschwellige und bedarfsgerechte Nahversorgungsangebote, die eine selbständige Lebensführung im Alter unterstützen.
  • Passgenaue Bewegungs- und Rehabilitationsangebote.
  • Unterstützung der zentralen Funktion des Hausarztes zur Verbesserung der Gesundheit
  • Strukturell verankerte Förderung nachbarschaftlichen Engagements, Selbsthilfeorganisationen, des ehrenamtlichen Bereichs (Politik, Sport, Kultur u.v.a.).
  • Institutionalisierte Ansprech- und Koordinationspersonen vor Ort wie z.B. durch Ombudspersonen in Wohnquartieren: Das kann ein Schutz vor kriminellen Übergriffen und betrügerischen Machenschaften sein.
  • den Verbleib älterer Menschen in ihrem gewohnten Wohnumfeld,
  • Begegnungsangebote in erreichbarer Nähe (u.a. Sport, Bildung, Kultur, Freizeitgruppen),
  • bedarfsgerechten Bau und Ausbau sozialer Wohnformen, die ein altersgerechtes und selbstbestimmtes Wohnen ermöglichen,
  • Förderung von Wohnprojekten für Senioren-Wohngemeinschaften,
  • Förderung von Wohnprojekten, in denen Alt und Jung zusammenwohnen können,
  • Förderung der Mobilität der Seniorinnen und Senioren durch den Öffentlichen Nahverkehr,
  • Schaffung von dezentralen Einkaufsmöglichkeiten (Genossenschaften oder Vereine) in den Stadtteilen,
  • Hilfen für den Verbleib älterer Menschen bei Erkrankungen in ihrem sozialen Umfeld,
  • Aufbau unabhängiger, dezentraler Pflegeberatungsstellen,
  • Erstellung von einheitlichen Qualitätsstandards für Heimaufsicht und gesetzliche Betreuung,
  • Ausbau des Angebotes für bezahlbare Tages- und Kurzzeitpflege,
  • Erweiterung der Angebote zur Integration demenzerkrankter Menschen,
  • Verbesserung der Hilfe für pflegende Angehörige,
  • Ausbau der Versorgung der Palliativ-Medizin und des Hospizangebotes,
  • Förderung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Berücksichtigung älterer Arbeitnehmer bei Einstellungen in der Verwaltung sowie bei kommunalen Eigenbetrieben,
  • Einhaltung des Kündigungsschutzes im öffentlichen Dienst.